K.M.Scheriau – Veröffentlichungen

Vertragsbedingungen für Schulungsmaßnahmen

Letzte Aktualisierung  01.02.2012

 

Allgemeine Auftragsbedingungen für Schulungsmaßnahmen:

Stand 01.02.2012:

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen lösen alle bisherigen allgemeinen Auftragsbedingungen für Schulungsmaßnahmen mit Wirkung vom 01.02.2012 ab. Verträge, die auf der Grundlage der bisherigen Auftragsbedingungen abgeschlossen wurden, behalten ihre Gültigkeit, ebenso Verträge, die spezielle Vereinbarungen enthalten.

 

Seminare und Schulungsmaßnahmen mit Einzelvereinbarungen

Für Betriebsrats- oder Wahlvorstandsgremien können individuelle Vereinbarungen getroffen werden. Diese Vereinbarungen regeln:
– Thema der Veranstaltung
– Ort der Veranstaltung
– Zeitpunkt der Veranstaltung
– Dauer der Veranstaltung
– Rahmenbedingungen
– maximale Zahl der Teilnehmer
– Preis
Der Preis kann in Form einer Seminarpauschale vereinbart werden oder als differenzierte Aufstellung der Kosten.

Für jede Veranstaltung wird ein Angebot erstellt, das auch ein Formular für die Kostenübernahmebestätigung des Arbeitgebers enthält.

Die vom Arbeitgeber mit Datum, Stempel und Unterschrift versehene Kostenübernahmebestätigung gilt als Auftragsbestätigung. In jedem Fall ist die mit Datum, Stempel und Unterschrift versehene Kostenübernahmebestätigung unabdingbare Voraussetzung für die Durchführung der Veranstaltung.

Fällt das Seminar nach Zugang der Kostenübernahmebestätigung aus Gründen, die nicht beim Referenten/Veranstalter liegen, ausfällt, fallen folgende Ausfallgebühren an:
Weniger als vier Wochen vor dem vereinbarten Termin:
25 % der Gesamtkosten
Weniger als zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin:
50 % der Gesamtkosten
Weniger als 1 Woche vor dem vereinbarten Termin:
100 % der vereinbarten Gesamtkosten

 

Offene Kleingruppenseminare
für Betriebsratsmitglieder aus verschiedenen Betrieben

Betriebsratsschulungen in kleinen, gemischten Gruppen von in der Regel 4-6 Teilnehmern bieten die Möglichkeit, den Inhalt von Grundschulungen in drei Tagen zu absolvieren, für den große, gemischte Gruppen fünf Tage benötigen. Dennoch haben alle Beteiligten die Möglichkeit, ihre Fragen zu stellen und ihre aktuellen Probleme zu diskutieren. Da die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Betrieben der Medienbranche kommen, besteht auch ein deutlich stärkerer Bezug der Schulungsthemen zur eigenen Arbeit, als in großen, branchenübergreifend gemischten Gruppen.

Die Veranstaltungen finden in den Geschäftsräumen Spessartstraße 4, 14197 Berlin (Erdgeschoss, mittlerer Aufgang) statt.

Es werden mehrmals im Jahr Kleingruppenseminare für gemischte Gruppen durchgeführt.

Hierfür werden jeweils gesonderte Ausschreibungen mit den konkreten Themen, Terminen und Teilnahmebedingungen herausgegeben. Diese sind entweder unter der Kontaktadresse zu erfragen. Bei längerfristiger Planung sind die Ausschreibungen unter Betriebsratsschulungen: Termine abzurufen. Die Ausschreibungen enthalten Formulare für die Anmeldung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und für die Kostenübernahmebestätigung des Arbeitgebers.

Bei den offenen Seminaren ist sowohl eine Anmeldung der jeweiligen Teilnehmer als auch die mit Datum, Stempel und Unterschrift versehene Kostenübernahmebestätigung erforderlich

Wird die Teilnahme nach Zugang der Kostenübernahmebestätigung aus Gründen, die nicht beim Referenten/Veranstalter liegen, abgesagt, fallen folgende Ausfallgebühren an:
Weniger als vier Wochen vor dem vereinbarten Termin:
25 % der Gesamtkosten
Weniger als zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin:
50 % der Gesamtkosten
Weniger als 1 Woche vor dem vereinbarten Termin:
100 % der vereinbarten Gesamtkosten

 

Seminare und Schulungsmaßnahmen für Einzelgremien

Ohne spezielle Vereinbarungen, gelten für Schulungen einzelner Betriebsratsgremien folgende allgemeinen Bedingungen als vereinbart:

1.   Gremien-Schulungen für Betriebsräte werden für Gruppen von 3–8 Teilnehmern mit einem Referenten durchgeführt.

2.   Für größere Teilnehmergruppen wird eine gesonderte Vereinbarung hinsichtlich der Zahl der Referenten und des Seminarpreises abgeschlossen.

3.   Das Standard-Tageshonorar für den Referenten in Grundschulungen bis zu 8 Teilnehmern beträgt
bei Einsätzen in Berlin und dem Land Brandenburg   netto 850,00 Euro zzgl. 19 %Umsatzsteuer
bei Einsätzen außerhalb Brandenburgs                     netto 900,00 Euro zzgl. 19 % Umsatzsteuer
Der Tagessatz ist unabhängig von der jeweiligen Teilnehmerzahl.
Bei speziellen Themen oder Anforderungen, wird das Honorar im Einzelfall vereinbart.

4.   Teilnehmerunterlagen, Gesetzestexte und Fachliteratur:
Für die verschiedenen Seminare sind unterschiedliche Gesetzestexte, Gesetzeskommentare und Fachbücher und sonstige Unterlagen erforderlich. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt.

5.   Seminarräume:
Sofern kostenfreie Seminarräume vom Arbeitgeber nicht zur Verfügung gestellt werden oder die Durchführung außerhalb der Räume des Arbeitgebers gewünscht ist, sind die Kosten für die Anmietung geeigneter Seminarräume vom Arbeitgeber zu tragen und werden gesondert in Rechnung gestellt.
Sofern die Veranstaltung in den Geschäftsräumen (Spessartstraße 4, 14197 Berlin) stattfindet, wird eine Tagespauschale von 100,00 Euro für die Nutzung der Räume und Technik berechnet.

6.   Seminartechnik:
Sofern die erforderliche Seminartechnik in den Räumen des Arbeitgebers nicht vorhanden ist oder im Preis für die Seminarräume nicht enthalten ist, werden die dafür erforderlichen Kosten gesondert in Rechnung gestellt.
Sofern die Veranstaltung in den Geschäftsräumen (Spessartstraße 4, 14197 Berlin) stattfindet, ist die Nutzung der Technik in der Tagespauschale von 100,00 Euro für die Nutzung der Räume und Technik enthalten.

7.   Mittagessen und Übernachtung der Teilnehmer:
Sofern Mittagessen für die Teilnehmer gewünscht ist und/oder die Übernachtung organisiert werden soll, muss hierüber eine Vereinbarung getroffen werden.

8.   Fahrtkosten und Übernachtung der Referenten:
Sofern die Schulung außerhalb der Verbindungen der
Berliner Verkehrsbetriebe und der Berliner S-Bahn stattfindet, werden Fahrtkosten. Wenn erforderlich, werden Übernachtungskosten für die Referenten in Rechnung gestellt, es sei denn, der Arbeitgeber bucht und bezahlt  die Übernachtung für die Referenten..

9.   Kostenübernahmebestätigung:
Für jede Veranstaltung wird ein Angebot erstellt, das auch ein Formular für die Kostenübernahmebestätigung enthält. Die vom Auftraggeber oder dem Arbeitgeber mit Datum, Unterschrift und Stempel versehene Kostenübernahmebestätigung gilt als rechtsverbindliche Beauftragung und ist für die Durchführung der Schulungsmaßnahme unabdingbar.

10. Fällt das Seminar nach Zugang der Kostenübernahmebestätigung aus Gründen, die nicht beim Referenten/Veranstalter liegen, ausfällt, fallen folgende Ausfallgebühren an:
Weniger als vier Wochen vor dem vereinbarten Termin:
25 % der Gesamtkosten
Weniger als zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin:
50 % der Gesamtkosten
Weniger als 1 Woche vor dem vereinbarten Termin:
100 % der vereinbarten Gesamtkosten

Für öffentlich ausgeschriebene Betriebsratsschulungen, zu denen Teilnehmer verschiedener Betrieben gemeldet werden können, gelten die in der jeweiligen Ausschreibung genannten Auftragsbedingungen.

Geschäftsadresse

Dr. Karl Michael Scheriau
(Erdgeschoss, mittlerer Aufgang)
Spessartstraße 4
14197 Berlin

Tel.: 0 30 / 89 72 98 43
Fax: 0 32 22 / 3 79 83 87
E-Mail: kmscheriau@t-online.de

USt.-IdNr:: DE225958007

 

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