K.M.Scheriau – Veröffentlichungen

Qualitätsmanagement für soziale Dienstleister

Letzte Aktualisierung 09.02.2011

Qualitätsmanagement für soziale Dienstleister

 

Qualität oder Quantität? - Fachfragen vor Finanzproblemen?

Im Bereich der Gesundheitsversorgung und der übrigen sozialen Dienstleistungen wächst der Druck seitens der gesetzlichen Sozialversicherungen, der Verwaltungen und des Gesetzgebers, ein Qualitätsmanagementsystem als Voraussetzung für die Zulassung und/oder die Vergabe von Aufträgen einzuführen.

"Die Ausschreibungspraxis bspw. im Kontext der Jugendberufshilfe, die Preissenkung von Fachleistungsstunden auf der Grundlage einer ausschließlich fiskalischen Begründung, die Budgetierung selbst von Leistungen, auf die es einen individuellen Rechtsanspruch gibt, und die die Adressatinnen- und Adressatenperspektive ausblendende Festlegung von Leistungsgrenzen sind Indikatoren dafür, dass auch in der Kinder- und Jugendhilfe eine Ökonomisierung des Sozialen Vorrang vor einer fachlichen Verantwortung für die Gestaltung des Sozialen gewinnen kann."

(Elfter Kinder- und Jugendbericht; Stand: 2/2002; Hg: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; S. 257)

Schaffung nachvollziehbarer fachlicher Qualitätskriterien

In der Tat besteht bei den Leistungen von Einzelfallhelfern, Familienhelfern, Altenpflegern, Sozialarbeitern oder Therapeuten das Problem, dass die quantitativen Kriterien, die man ihrer Arbeit zugrundelegen kann, keine befriedigende Aussage über die Qualität der Leistung ergeben. Die aufgebrachte Zeit und die verwendeten Hilfsmittel sind in der Regel allenfalls Maßstab für die finanzielle Vergütung.

Dennoch ist das Verlangen nach rational nachvollziehbaren Kriterien zur Beurteilung der Arbeit durchaus berechtigt. In Deutschland werden Milliarden Euro von Kommunen, Kreisen, Ländern und den Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung für die Leistungen des Sozialstaates aufgebracht, um die uns die meisten Länder dieser Welt beneiden.

"Die Kriterien, anhand derer die Leistungsvergabe entschieden wird, müssen gleichermaßen transparent sein wie verbindlich festgelegt werden. Kriterien, die über die bloße Festschreibung der Kosten der Leistung hinausgehen, müssen Qualitätsstandards benennen, die neben dem Fachkräfteangebot und anderen Ausstattungsfragen primär auch die Frage nach den Beteiligungsmöglichkeiten der Adressatinnen und Adressaten an der Ausgestaltung der Leistung als ein zentrales Qualitätselement beinhalten. Qualitätsstandards müssen differenziert nach Leistungsarten entwickelt werden, einer kontinuierlichen Überprüfung unterliegen und für die Nutzerinnen und Nutzer der Leistungen nachvollziehbar sein."

(Elfter Kinder- und Jugendbericht; Stand: 2/2002; Hg: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; S. 258)

Die obengenannten Anforderungen an Qualitätskriterien und Qualitätsstandards richten sich sowohl an die Verwaltung und den Gesetzgeber als "interessierte Partei" und/oder "Kunde" wie auch an die Anbieter von Dienstleistungen im Sozialbereich. Es lässt sich aber immer wieder feststellen, dass gerade auf kommunaler Ebene der finanzielle Aspekt in Form einer Verwaltung des Mangels im Vordergrund steht.

Keine Verwechslung von fachlichen, politischen und finanziellen Anforderungen

Wo Qualitätskriterien benannt werden, die über rein quantitative Aspekte hinausgehen, stellt sich gelegentlich heraus, dass damit andere, sachfremde Ziele verfolgt werden:

So gibt es zum Beispiel die Forderung, dass Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe aus angeblich fachlichen Gründen nur im Arbeitsverhältnis und nicht als freie Mitarbeiter beschäftigt werden sollen. Der fachliche Zusammenhang ist genauso einleuchtend, als wollte die Europäische Union zur Gewährleistung der Qualität bayerischer Weißwürste die Einführung des Linksverkehrs in Bayern fordern. Bei der genannten Forderung verfolgt die jeweilige Kommune oder das Bundesland ausschließlich das Ziel der Verschönerung der Arbeitsstatistik und damit letztlich ein sachfremdes politisches, indirekt auch ein fiskalisches Ziel.

Qualitätsmanagementsysteme sind immer individuell und trägerspezifisch.

Für die Träger bedeutet die Entwicklung eines Qualitätsmanagementsystems nicht einfach die Schaffung eines "Wettbewerbsvorteils". (Wenn alle Träger ein Qualitätsmanagementsystem besitzen und u.U. auch zertifiziert sind, gibt es keinen Vorteil mehr.) Es bedeutet, dass der jeweilige Träger mit einem individuellen, klaren und rational nachvollziehbaren Leistungsangebot auftritt. Damit schafft er auch die Möglichkeit einer fachlichen Diskussion über die Qualitätskriterien und Qualitätsstandards mit den jeweiligen Institutionen, von deren Anerkennung, Auftragsvergabe und Mittelbewilligung der Träger abhängig ist.

Die Einführung und Weiterentwicklung eines Qualitätsmanagementsystems ist eine Aufgabe der Leitung des Unternehmens. Es handelt sich um ein auf das konkrete Unternehmen zugeschnittenes Managementsystem. Ein zentrales Kriterium ist die Einbeziehung der Mitarbeiter. Die Entwicklung kann, je nach der Struktur des Unternehmens und der Form der Einbeziehung der Mitarbeiter ein bis zwei Jahre dauern. Aus diesem Grund kann man ein Qualitätsmanagementsystem nicht einfach "von der Stange" kaufen.

Gerade für kleinere freie Träger bedeutet die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems und die anschließende Zertifizierung auch ein nicht zu unterschätzendes finanzielles Problem. Es ist ja nicht damit getan, einmal die Kosten eines Zertifizierungsverfahrens zu tragen. Die Zertifizierung steht erst am Ende der Entwicklung des Qualitätsmanagementsystems. Die erstmalige Erstellung erfordert einen hohen Zeitaufwand der meisten Mitarbeiter. Die Ausbildung eines Qualitätsmanagementbeauftragten kann mehrere tausend Euro kosten. Eine teilweise oder gar vollständige Freistellung des Qualitätsmanagementbeauftragten kommt für die kleineren Träger in der Regel häufig nicht in Betracht.

Als Lösung bietet sich die Beauftragung eines externen Beraters an, der den Prozess der Planung und Entwicklung begleitet.

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