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K.M.Scheriau –
Veröffentlichungen |
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Qualitätsmanagement für soziale Dienstleister |
Letzte Aktualisierung 09.02.2011 |
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Qualitätsmanagement für soziale DienstleisterQualität oder Quantität? - Fachfragen vor Finanzproblemen? Im Bereich der Gesundheitsversorgung
und der übrigen sozialen Dienstleistungen wächst der Druck seitens der
gesetzlichen Sozialversicherungen, der Verwaltungen und des Gesetzgebers, ein
Qualitätsmanagementsystem als Voraussetzung für die Zulassung und/oder die
Vergabe von Aufträgen einzuführen. "Die
Ausschreibungspraxis bspw. im Kontext der Jugendberufshilfe, die Preissenkung
von Fachleistungsstunden auf der Grundlage einer ausschließlich fiskalischen
Begründung, die Budgetierung selbst von Leistungen, auf die es einen individuellen
Rechtsanspruch gibt, und die die Adressatinnen- und Adressatenperspektive
ausblendende Festlegung von Leistungsgrenzen sind Indikatoren dafür, dass
auch in der Kinder- und Jugendhilfe eine Ökonomisierung des Sozialen Vorrang
vor einer fachlichen Verantwortung für die Gestaltung des Sozialen gewinnen
kann." (Elfter Kinder-
und Jugendbericht; Stand: 2/2002; Hg: Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend; S. 257) Schaffung nachvollziehbarer fachlicher Qualitätskriterien In der Tat besteht
bei den Leistungen von Einzelfallhelfern, Familienhelfern, Altenpflegern,
Sozialarbeitern oder Therapeuten das Problem, dass die quantitativen
Kriterien, die man ihrer Arbeit zugrundelegen kann, keine befriedigende
Aussage über die Qualität der Leistung ergeben. Die aufgebrachte Zeit und die
verwendeten Hilfsmittel sind in der Regel allenfalls Maßstab für die
finanzielle Vergütung. Dennoch ist das
Verlangen nach rational nachvollziehbaren Kriterien zur Beurteilung der
Arbeit durchaus berechtigt. In Deutschland werden Milliarden Euro von
Kommunen, Kreisen, Ländern und den Trägern der gesetzlichen
Sozialversicherung für die Leistungen des Sozialstaates aufgebracht, um die
uns die meisten Länder dieser Welt beneiden. "Die
Kriterien, anhand derer die Leistungsvergabe entschieden wird, müssen
gleichermaßen transparent sein wie verbindlich festgelegt werden. Kriterien,
die über die bloße Festschreibung der Kosten der Leistung hinausgehen, müssen
Qualitätsstandards benennen, die neben dem Fachkräfteangebot und anderen
Ausstattungsfragen primär auch die Frage nach den Beteiligungsmöglichkeiten
der Adressatinnen und Adressaten an der Ausgestaltung der Leistung als ein
zentrales Qualitätselement beinhalten. Qualitätsstandards müssen
differenziert nach Leistungsarten entwickelt werden, einer kontinuierlichen
Überprüfung unterliegen und für die Nutzerinnen und Nutzer der Leistungen
nachvollziehbar sein." (Elfter Kinder-
und Jugendbericht; Stand: 2/2002; Hg: Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend; S. 258) Die obengenannten
Anforderungen an Qualitätskriterien und Qualitätsstandards richten sich
sowohl an die Verwaltung und den Gesetzgeber als "interessierte
Partei" und/oder "Kunde" wie auch an die Anbieter von
Dienstleistungen im Sozialbereich. Es lässt sich aber immer wieder
feststellen, dass gerade auf kommunaler Ebene der finanzielle Aspekt
in Form einer Verwaltung des Mangels im Vordergrund steht. Keine Verwechslung von fachlichen, politischen und finanziellen Anforderungen Wo
Qualitätskriterien benannt werden, die über rein quantitative Aspekte
hinausgehen, stellt sich gelegentlich heraus, dass damit andere, sachfremde
Ziele verfolgt werden: So gibt es zum
Beispiel die Forderung, dass Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe aus
angeblich fachlichen Gründen nur im Arbeitsverhältnis und nicht als freie
Mitarbeiter beschäftigt werden sollen. Der fachliche Zusammenhang ist genauso
einleuchtend, als wollte die Europäische Union zur Gewährleistung der
Qualität bayerischer Weißwürste die Einführung des Linksverkehrs in Bayern
fordern. Bei der genannten Forderung verfolgt die jeweilige Kommune oder das
Bundesland ausschließlich das Ziel der Verschönerung der Arbeitsstatistik und
damit letztlich ein sachfremdes politisches, indirekt auch ein fiskalisches Ziel. Qualitätsmanagementsysteme sind immer individuell und trägerspezifisch. Für die Träger
bedeutet die Entwicklung eines Qualitätsmanagementsystems nicht einfach die
Schaffung eines "Wettbewerbsvorteils". (Wenn alle Träger ein
Qualitätsmanagementsystem besitzen und u.U. auch zertifiziert sind, gibt es
keinen Vorteil mehr.) Es bedeutet, dass der jeweilige Träger mit einem
individuellen, klaren und rational nachvollziehbaren Leistungsangebot
auftritt. Damit schafft er auch die Möglichkeit einer fachlichen Diskussion
über die Qualitätskriterien und Qualitätsstandards mit den jeweiligen
Institutionen, von deren Anerkennung, Auftragsvergabe und Mittelbewilligung
der Träger abhängig ist. Die Einführung und
Weiterentwicklung eines Qualitätsmanagementsystems ist eine Aufgabe der
Leitung des Unternehmens. Es handelt sich um ein auf das konkrete Unternehmen
zugeschnittenes Managementsystem. Ein zentrales Kriterium ist die
Einbeziehung der Mitarbeiter. Die Entwicklung kann, je nach der Struktur des
Unternehmens und der Form der Einbeziehung der Mitarbeiter ein bis zwei Jahre
dauern. Aus diesem Grund kann man ein Qualitätsmanagementsystem nicht einfach
"von der Stange" kaufen. Gerade für
kleinere freie Träger bedeutet die Einführung eines
Qualitätsmanagementsystems und die anschließende Zertifizierung auch ein
nicht zu unterschätzendes finanzielles Problem. Es ist ja nicht damit getan,
einmal die Kosten eines Zertifizierungsverfahrens zu tragen. Die
Zertifizierung steht erst am Ende der Entwicklung des Qualitätsmanagementsystems.
Die erstmalige Erstellung erfordert einen hohen Zeitaufwand der meisten
Mitarbeiter. Die Ausbildung eines Qualitätsmanagementbeauftragten kann
mehrere tausend Euro kosten. Eine teilweise oder gar vollständige
Freistellung des Qualitätsmanagementbeauftragten kommt für die kleineren
Träger in der Regel häufig nicht in Betracht. Als Lösung bietet
sich die Beauftragung eines externen Beraters an, der den Prozess der Planung
und Entwicklung begleitet. Hinweis: |
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