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K.M.Scheriau – Veröffentlichungen

Fachberatung für Betriebsräte

Letzte Aktualisierung 09.02.2011

Telearbeit

Begriffsverwirrung

Immer noch herrscht über Telearbeit große Unklarheit: Einer der Gründe hierfür ist die babylonische Begriffsverwirrung, mit der der Begriff Telearbeit verwendet wird. Mit dem Begriff Telearbeit werden auf einmal altbekannte Tätigkeiten belegt. Dadurch wird von interessierter Seite in der öffentlichen Diskussion oft so getan, als wäre Deutschland ein hypermoderner Staat, in dem mittlerweile Millionen von Arbeitnehmern in Telearbeit beschäftigt seien.

Dementsprechend wird auch als Telearbeiter bezeichnet, wer zu Hause an einem Computer fortlaufende Texte vom Band tippt, wer sich als Lieferfahrer an seinem tragbaren Gerät den Empfang vom Kunden quittieren lässt, wer als Monteur beim Kunden ein Kopiergerät repariert und mit dem Laptop auf dem tragbaren Drucker gleich die Rechnung ausdruckt.

Daneben gibt es noch die Vorstellung, dass Telearbeit nichts weiter sei als verkappte Heimarbeit mit modernen Arbeitsmitteln. Aus diesem Grund wird in manchen Betriebsvereinbarungen auch von Teleheimarbeitern gesprochen.

Was ist Telearbeit?

Dabei geht es bei Telearbeit darum, dass Mitarbeiter mehr oder weniger große Bestandteile ihres Arbeitsvolumens an einem (in der Regel) häuslichen Arbeitsplatz (seltener auf Dienstreisen) verrichten und dabei durch moderne Kommunikationsmittel mit den übrigen Mitarbeitern des Betriebes oder Unternehmens in Verbindung stehen. Sie haben in der Regel auch einen direkten persönlichen Kontakt zu ihren unmittelbaren Arbeitskollegen, mehr oder weniger regelmäßige Treffen mit ihren Kollegen und einen Arbeitsplatz in der Firma, den sie während ihrer Aufenthalte dort benutzen können.

Gegner von Telearbeit

Die Einführung von Telearbeit erfährt von drei Seiten Widerstand:
Vor allem das mittlere Management in vielen Unternehmen betreibt nachhaltigen Widerstand gegen die Einführung von Telearbeit. Dies dürfte vor allem psychologische Ursachen haben. Das Management fürchtet um seine Kontrollmöglichkeiten, den Verlust von Autorität und den Verlust von Ansehen innerhalb der Firmenhierarchie, da die unterstellten Mitarbeiter an ihren Telearbeitsplätzen nicht mehr sichtbar sind.

Obwohl es durchaus Mitarbeiter gibt, die auch die persönlichen Vorteile der Telearbeit sehen, haben viele Mitarbeiter Angst davor, dass mit dem Verlust ihres bisherigen, angestammten Arbeitsplatzes in der Firma auch über kurz oder lang ihr tatsächlicher Arbeitsplatz zur Disposition steht. Gleichzeitig fürchten sie sich vor dem Arbeitsdruck, dem sie an ihrem häuslichen Arbeitsplatz in zunehmendem Maße ausgesetzt sind.

Nicht zuletzt haben Betriebsräte die durchaus berechtigte Befürchtung,

- dass mit der Einführung von Telearbeit Schutzrechte der Arbeitnehmer ausgehebelt werden,
- Betriebskosten des Unternehmens auf die Arbeitnehmer abgewälzt werden,
- dass die Arbeitsbelastung unkontrolliert gesteigert wird
- und dadurch über kurz oder lang ein zusätzlicher Arbeitsplatzabbau eintritt,
- dass die Beteiligungsrechte des Betriebsrates außer Kraft gesetzt werden.

Vorteile von Telearbeit

Natürlich versprechen sich Unternehmen von der Einführung der Telearbeit auch betriebswirtschaftliche Vorteile. Kein vernünftiger Unternehmer würde sie sonst einführen wollen.

Telearbeit kann aber auch sehr wohl Vorteile für Arbeitnehmer haben. Telearbeit kann Arbeitsplätze in Gebieten mit einer nicht besonders gut ausgestatteten Verkehrsinfrastruktur schaffen oder erhalten. Telearbeit kann in konkreten Einzelfällen, bei Vorliegen der entsprechenden Qualifikation und der entsprechenden betrieblichen Infrastruktur sehr wohl dazu beitragen, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. Mit Telearbeit kann der persönliche Lebensrhythmus unter Umständen besser mit der Erwerbstätigkeit in Einklang gebracht werden.

Man sollte sich nicht davon beeinflussen lassen, dass diese Argumente auch von Unternehmensseite immer wieder benannt werden. (Nicht alles, was von Managern genannt wird, muss deshalb gleich schlecht sein.) Auch die Tatsache, dass es zahlreiche Beispiele einer mangelhaften oder gar schlechten betrieblichen Umsetzung gibt, ist kein Argument gegen die Einführung von Telearbeit, sondern im Gegenteil ein Argument für eine sorgfältige Vorbereitung unter Einbeziehung der betroffenen Arbeitnehmer und des Betriebsrates.

Keine Einführung von Telearbeit ohne Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat!

In diesem Zusammenhang sind die oben nur kurz angeführten Bedenken sehr wohl berechtigt. Die Einführung von Telearbeit in einer Firma unterliegt in vollem Umfang den Beteiligungsrechten des Betriebsrates. Dies beginnt mit der Information über die Art und Form der neuen Arbeitsplätze und Arbeitsverfahren, geht über die Überwachung der Einhaltung der Schutzvorschriften und endet noch nicht bei der Mitbestimmung bei Versetzungen.

Es ist sinnvoll, sich für die Erarbeitung von Betriebsvereinbarungen entweder durch eine In-House-Schulung auf das Themengebiet einzustellen oder einen betriebsfremden Sachverständigen hinzuzuziehen. Dieser schaut sich die Vereinbarungen nicht mit dem betrieblichen "Tunnelblick" an, sondern kann auf Dinge aufmerksam machen, die vom betriebsinternen Fachmann nicht mehr hinterfragt werden, weil sie ihm schon wie selbstverständlich vorkommen.

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