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K.M.Scheriau –
Veröffentlichungen |
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Autorenverlag K.M.Scheriau |
Letzte Aktualisierung 29.08.2010 |
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Karl Michael Scheriau Vertragsparteien im ArbeitslebenArbeitsvertragsparteien Lehrbuch für Praktiker aus Betrieb, Gewerkschaft und Schule Berlin 2004; Format 14,8 x 21 cm, kartoniert, 143
Seiten, 14,00 EURO Titelseite und Inhaltsverzeichnis Das vorliegende Lehrbuch richtet sich an Praktiker aus dem Arbeitsleben: Arbeitnehmer, Betriebsräte, Gewerkschafter und Lehrer. Es behandelt die einzelnen Vertragsparteien und die von ihnen geschlossenen Verträge, durch die das Arbeitsleben geregelt wird sowie das Koaltions- und Arbeitskampfrecht. Personalvertretungen des öffentlichen Dienstes und Mitarbeitervertretungen der Religionsgemeinschaften und der ihnen zugeordneten karitativen und erzieherischen Einrichtungen bleiben unberücksichtigt. Seit einiger Zeit sind die Tarifverträge zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden im Kreuzfeuer der Kritik. In zahlreichen Zeitungsartikeln und Stellungnahmen in Presse, Hörfunk und Fernsehen wird das Thema behandelt. Unter den politischen Parteien, im Parlament, in akademischen Kreisen und zwischen Vertretern der Unternehmen und den Gewerkschaften gibt es seit einiger Zeit eine heftige Auseinandersetzung darüber, ob durch gesetzliche Regelungen die Tarifverträge geöffnet werden sollten, zugunsten betrieblicher Regelungen. In der Diskussion stellt sich leider immer wieder heraus, dass nur wenige sich tatsächlich in der Materie auskennen. In Deutschland gibt es ein Wechselspiel von Arbeitsverträgen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen, die unterschiedliche gesetzliche Grundlagen haben. Seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert hat sich in Deutschland (mit zeitweiligen Unterbrechungen) das Verfassungsrecht, die "einfache" Gesetzgebung und die Rechtsprechung immer stärker dahin entwickelt, die Freiheitsrechte der Individuen, auch der Arbeitnehmer zu stärken. Zu den Freiheitsrechten gehört die individuelle Vertragsfreiheit, zum Beispiel einen Arbeitsvertrag frei auszuhandeln. Zu den Freiheitsrechten gehört aber auch das Recht, sich einer Gewerkschaft oder einem Arbeitgeberverband anzuschließen oder ihnen fernzubleiben. Zur Vertragsfreiheit gehört auch das Recht, diesen Organisationen für einen bestimmten Bereich der arbeitsvertraglichen Beziehungen das Recht auf die Vereinbarung von Tarifverträgen zu übertragen, an die die Mitglieder dann gebunden sind. Betriebsräte sind dagegen kein Ausdruck der Freiheitsrechte. Sie sind ein Ergebnis der staatlichen Fürsorge. Deshalb handelt es sich bei Betriebsräten auch nicht um freiwillige Vereinigungen sondern um staatlich verordnete Zwangsvertretungen. Ihre Vereinbarungsrechte sind aus diesem Grund stark eingeschränkt. Ihre Verhandlungsmacht ist nur gering, da sie durch das Betriebsverfassungsgesetz auf einen Einigungszwang mit dem Arbeitgeber verpflichtet sind. Mit dem Buch sollen mehrere Aufgaben erfüllt werden: Erstens werden die jeweiligen Vertragsparteien, ihre Rechte und Pflichten sowie die von ihnen geschlossenen Verträge erläutert. Zweitens kommen die vielfältigen Wechselbeziehungen zwischen den individuellen und kollektiven Verträgen und ihren Vertragsparteien zum Ausdruck. Drittens soll der Umstand deutlich werden, dass es sich bei dem derzeitigen System des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts um das Ergebnis eines langen geschichtlichen Prozesses handelt, der noch keineswegs abgeschlossen sondern für weitere Änderungen offen ist. Deshalb ist zu berücksichtigen, dass die zitierte Gesetzgebung und Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland dem Stand von Dezember 2003 entspricht. Einleitend werden im ersten Kapitel die sogenannten Rechtsquellen beschrieben, durch die unser Arbeitsleben geregelt wird. Das zweite Kapitel behandelt die Arbeitsvertragsparteien und den Arbeitsvertrag. Hier werden Begriffe wie Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Arbeitsvertrag erläutert und ein kurzer Überblick über die rechtlichen und zum Teil auch die gesellschaftlichen Grundlagen des Arbeitsverhältnisses gegeben. Das dritte Kapitel behandelt die Tarifvertragsparteien und die Tarifverträge. Es werden verschiedene, in der Geschichte entstandene Gewerkschaftskonzepte vorgestellt, die zum Teil auch heute noch anzutreffen sind. Die Aufgabenstellung und Organisationsform von Arbeitgeberverbänden werden in Abgrenzung zu den übrigen wirtschaftlichen Lobbyorganisationen erklärt. Anschließend folgt die Erläuterung der von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien, die eine Gewerkschaft oder ein Arbeitgeberverband erfüllen muss, um die Anerkennung als Tarifvertragspartei zu erlangen. Zum Schluss wird auf die rechtliche Grundlage und die Eigenschaften der Tarifverträge eingegangen. Das vierte Kapitel befasst sich mit den Betriebsparteien Arbeitgeber und Betriebsrat sowie den Betriebsvereinbarungen. Personalvertretungen des öffentlichen Dienstes und kirchliche Mitarbeitervertretungen bleiben unberücksichtigt. Ausführlich wird dargestellt, wo und auf welcher rechtlichen Grundlage Betriebsräte eingerichtet werden müssen, wer sie wählen darf und in welchen Angelegenheiten ein Betriebsrat tätig werden darf. Dazu gehören auch die vom Gesetzgeber beschlossenen Einschränkungen der Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats. Es werden die möglichen Regelungsbereiche der Betriebsvereinbarungen, ihre Wirkungsweise und das Verhältnis von Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen erläutert. Da die Gewerkschaften eigenständige Rechte innerhalb der Betriebe haben, endet das Kapitel über die Betriebsparteien mit den Sonderrechten der Gewerkschaften im Betrieb. In den ersten Kapiteln wird nur insoweit ein Bezug auf die Geschichte genommen, als dies für das Verständnis der Gegenwart wirklich nötig ist. Was den Umfang der geschichtlichen Darstellung angeht, unterscheidet sich das fünfte Kapitel deutlich von den vorherigen. Das heute bestehende Koalitions- und Arbeitskampfrecht ist vor allem das Ergebnis einer über hundertjährigen Entwicklung der Rechtssprechung, in der es immer wieder zu bedeutenden Änderungen gekommen ist. Der Gesetzgeber hat hier nur an wenigen, aber bedeutenden Stellen eingegriffen. Diese Entwicklung ist nicht abgeschlossen. Da besonders das Arbeitskampfrecht in Deutschland ausschließlich auf der Rechtsprechung der Gerichte beruht, sind auch zukünftig gravierende Änderungen zu erwarten. Die Darstellung der Entwicklung des Koalitions- und Arbeitskampfrechts erfolgt in drei Schritten: Bis 1918, von 1918 bis 1933 sowie die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg. Auf die relativ kurze Darstellung der historischen Fakten folgt eine Erläuterung der mit den jeweiligen Gesetzen und der Rechtsprechung verbundenen Probleme in der praktischen Umsetzung. Im sechsten Kapitel wird in einer kurzen Zusammenfassung auf die der jeweiligen Rechtslage innewohnende Logik in den Wechselbeziehungen zwischen individuellem und kollektivem Arbeitsrecht eingegangen. In diesem Zusammenhang werden anschließend aktuelle Vorschläge zur Änderung des kollektiven Arbeitsrechts erörtert. Bei der Abfassung wurde so weit wie möglich auf die für den Laien häufig unverständliche Fachsprache verzichtet. |
Reihe: 1.Die
Durchführung der Betriebsratswahl 2.Einführung in die Betriebsratsarbeit 3.Personelle
Angelegenheiten 4.Soziale
Angelegenheiten 5.Betriebsänderung
und Reihe: Selbstständig
oder Scheinselbstständig? Arbeitsverhältnis:
Vertragsparteien im Arbeitsleben Wissenschaft: Grundkurs Soziologie Benchmarking in der Gesundheitsversorgung Kunstgenossen
und Kollegen Buchdruckerhaus
Berlin Weitere Titel in Planung |
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Beratung – Bildung – Verlag |
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