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K.M.Scheriau –
Veröffentlichungen |
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Berechnungsgrößen 2012 |
Letzte Aktualisierung 02.02.2012 |
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Alle
Angaben stehen unter dem Vorbehalt von Übertragungsfehlern und weiteren
Änderungen der Gesetze sowie der Verordnungen der zuständigen Ministerien und
Sozialversicherungsträger. Grenzwerte
in der gesetzlichen Sozialversicherung für das Jahr 2012 Beitragsbemessungsgrenze
2012 Beitragsbemessungsgrenze
2012 Bezugsgröße 2012 Beitragsbemessungsgrenze
2012 Versicherungspflichtgrenze 2012 Ab
2011 endet die Versicherungspflicht schon, wenn das Jahreseinkommen einmal
die Versicherungspflichtgrenze überschritten hat und die im im Folgejahr
geltende Versicherungspflichtgrenze voraussichtlich ebenfalls überschreiten
wird. Die Versicherungsfreiheit tritt dann mit dem 1. Januar des
Folgejahres ein. (§ 6 Abs.1 Nr. 1 SGB V) Versicherungspflichtgrenze 2012 in Kranken- und Pflegeversicherung für
Bestandsfälle: Bezugsgröße 2012 Studenten / Familienversicherung 2012 Eine Besonderheit der Familienversicherung besteht darin, dass die Grenze von 365,00 Euro im Monat dann überschritten werden darf, wenn die studierenden Kinder geringfügig beschäftigt sind (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 Teilsatz 3 SGB V), also einen Mini-Job mit max. 400,00 Euro im Monat ausüben. Diese Familienversicherung
geht jedoch (in der Regel) nur bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres oder
der Beendigung des 14. Fachsemesters. Über das 25. Lebensjahr hinaus besteht eine
Familienversicherung für Studierende, wenn die Ausbildung durch Grundwehr-
oder Zivildienst unterbrochen oder verzögert wird. In diesem Fall verlängert
sich die Familienversicherung um den Zeitraum der gesetzlichen Dienstpflicht
hinaus. Das gilt auch für gesetzliche Dienste, die die Wehrpflicht ersetzen,
wie zum Beispiel der Entwicklungsdienst. Begrenzung
für das Werkstudentenprivileg Geringverdienergrenze
bei Auszubildenden 2012 Geringfügige
Beschäftigung Achtung: Es ist geplant, die Werte
für den Einkommensbereich im Laufe des Jahres 2012 zu erhöhen. Mögliche
Termine sind der 01.04.2012 0der der 01.07.2012. Auf eventuelle Änderungen
ist zu achten! Einkommenshöchstgrenze
2012 für
geringfügige Beschäftigung Auszubildende
fallen nicht mehr unter diese Grenze. Für Auszubildende gilt ab 1.8.2003
wieder die Geringverdienergrenze von 325,- Euro. Keine
Arbeitszeitbegrenzung Niedriglohnbereich/Gleitzone Achtung: Es ist geplant, die Werte
für den Einkommensbereich im Laufe des Jahres 2012 zu erhöhen. Mögliche
Termine sind der 01.04.2012 0der der 01.07.2012. Auf eventuelle Änderungen
ist zu achten! Einkommensbereich
2012 für
die Gleitzone Ab
1. April 2003 gilt für Arbeitnehmer, deren Erwerbseinkommen zwischen 400,01
Euro und 800,00 Euro im Monat liegt eine neue Berechnungsgrundlage für die
Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung vor. Während
Arbeitgeber weiterhin den vollen Arbeitgeberbeitrag zahlen müssen, wird durch
eine Formel ein Arbeitnehmerbeitrag berechnet, der bei 400,01 Euro extrem
niedrig ist und bis 800,00 Euro Monatseinkommen auf die volle Höhe des
Arbeitnehmerbeitrags von 50% des jeweiligen Versicherungsbeitrags ansteigt. Wichtig
ist hierbei, daß dabei immer das gesamte Arbeitskommen des jeweiligen
Arbeitnehmers als Grundlage genommen wird und nicht jedes
Beschäftigungsverhältnis für sich genommen. Wer mehrere Jobs hat, muss alle
Einkommen zusammenrechnen. Wenn also ein Arbeitnehmer drei geringfügige
Beschäftigungsverhältnisse von jeweils 200,- Euro hat, wird der
Gleitzonenbeitrag auf der Grundlage von einem Arbeitseinkommen von 600,- Euro
berechnet. Wer zwei Beschäftigungsverhältnisse von jeweils 450,- Euro hat,
kommt wegen seines Gesamteinkommens von 900,- Euro nicht in den Genuss eines
verkürzten Sozialversicherungsbeitrags. Ausführliche
Informationen hierzu bieten sowohl die Deutsche Rentenversicherung (http://www.deutsche-rentenversicherung.de)
als auch die verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen. Weitere Informationen
sind über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(http://www.bmas.bund.de) zu erhalten. Berechnungsformel
für den Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen
Sozialversicherung in der Gleitzone F × 400 + (2-F) × (AE-400).
Dabei ist AE das tatsächliche Arbeitsentgelt und F der Faktor, der sich ergibt, wenn der Wert 25 vom Hundert durch den durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz (im Jahr 2003 = 41,7%) des Kalenderjahres, in dem der Anspruch auf das Arbeitsentgelt entstanden ist, geteilt wird. Steigende Sozialversicherungsbeiträge führen zu einem
höheren Faktor, wie in den Jahren 2006–2008 und 2010. Sinkende
Sozialversicherungsbeiträge lassen auch den Faktor F kleiner werden, wie in
den Jahren 2004 und 2009. Faktor F im Jahr 2003: F = 0,5995 Faktor F ab 01.01.2004: F = 0,5952 Faktor F ab 01.01.2005: F = 0,5952 Faktor F ab 01.01.2006: F = 0,5967 Faktor F ab 01.07.2006: F = 0,7160 Faktor F ab 01.01.2007: F = 0,7673 Faktor F ab 01.01.2008: F = 0,7732 Faktor F ab 01.01.2009: F = 0,7472 Faktor F ab 01.01.2010: F = 0,7585 Faktor F ab 01.01.2011: F = 0,7435 Faktor F ab 01.01.2012: F = 0,7491 Hinweis: |
Berechnungsgrößen 2012 Mini-Jobs
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Geringverdienergrenze
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und Teilzeitarbeit Gesetzliche
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