K.M.Scheriau – Veröffentlichungen

Kurzfristige Beschäftigung

Letzte Aktualisierung  02.02.2012

Kurzinformation

Eine Form der geringfügigen Beschäftigung ist die "kurzfristige Beschäftigung". Für das SGB IV liegt kurzfristige (geringfügige) Beschäftigung vor, wenn die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres seit ihrem Beginn auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn, daß die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt 400,00 € im Monat überschreitet.

Bei kurzfristigen Beschäftigungen ist darauf zu achten, daß die Geringfügigkeit auch bei einer Wochenarbeitszeit von 15 oder mehr Stunden und einer Überschreitung der Einkommensgrenze von 400,00 € gegeben sein kann. Die Beschäftigung darf die Dauer von 2 Monaten oder 50 Arbeitstagen nicht überschreiten. Außerdem darf die Beschäftigung nicht berufsmäßig ausgeübt werden. Eine solche kurzfristige Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei, egal wie hoch das Einkommen oder wie lang die wöchentliche Arbeitszeit ist. Es fallen also keine Beiträge zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung an. Der Arbeitgeber muß keine Pauschalbeiträge zahlen. Wenn die Beschäftigungen keine vollen Kalendermonate umfassen, tritt an die Stelle der 2 Monate der Zeitraum von 60 Kalendertagen.

Bei kurzfristigen Beschäftigungen ist es möglich, in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren aber innerhalb von weniger als 12 Monaten zwei kurzfristige (zwei Monate oder max. 50 Arbeitstage im Jahr, ohne Einkommensbegrenzung) und damit sozialversicherungsfreie Beschäftigungsverhältnisse zu haben.

Kurzfristig Beschäftigte sind Arbeitnehmer!

Wer eine sogenannte kurzfristige Beschäftigung ausübt, ist ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer mit allen Rechten und Pflichten!
Kurzfristig Beschäftigte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können an der Betriebsratswahl als Wähler teilnehmen, wenn sie am Wahltag noch im Betrieb beschäftigt sind.

Ausführliche Informationen enthält das Buch "Arbeitsverhältnis: Ist das noch normal?".

Karl Michael Scheriau
Arbeitsverhältnis: Ist das noch normal?
Mini-Jobs (geringfügige Beschäftigung bis 400 Euro)
Midi-Jobs (zwischen 400 und 800 Euro)
Kurzfristige Beschäftigung
Unständige Beschäftigung
Studentische Nebentätigkeit und Praktikum
Teilzeitarbeit und befristete Beschäftigung
Arbeit auf Abruf
Leiharbeit
Rechte der Arbeitnehmer und des Betriebsrats

4. aktualisierte und überarbeitete Auflage 2007
Berlin 2007, Format: 14,8 x 21 cm, kartoniert, 157 Seiten, 15 Euro
ISBN 978-3-937650-07-4

 

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Kurzfristige Beschäftigung

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(400,- Euro-Jobs)

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(Gleitzone von 400,01 bis 799,99 Euro)

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