K.M.Scheriau – Veröffentlichungen

Geringfügige Beschäftigung: „Mini-Jobs“ bis 400 Euro im Monat

Letzte Aktualisierung  02.02.2012

Im Laufe des Jahres 2012 sollen die Einkommensgrenzen und die Bedingungen zur Sozialversicherungsfreiheit für die geringfügige Beschäftigung verändert werden.

Die folgenden Angaben stehen deshalb unter dem Vorbehalt der anstehenden Änderungen.

Die Angaben entsprechen dem Stand vom 01.01.2012

Kurzinformation

Geringfügig Beschäftigte sind Arbeitnehmer!

Wer eine sogenannte geringfügige Beschäftigung (bis 400,00 Euro im Monat) ausübt, ist ein Arbeitnehmer mit allen Rechten und Pflichten!
Geringfügig Beschäftigte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können an der Betriebsratswahl sowohl als Wähler wie auch als Kandidaten teilnehmen.

Einkommenshöchstgrenze für geringfügige Beschäftigung
einheitlich für alle Bundesländer
monatlich     400,00 €
Damit ist das durchschnittliche Monatseinkommen im Verlauf eines Kalenderjahres gemeint. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder 13. Monatsgehalt werden für die Berechnung des Durchschnittseinkommens mitgezählt. Durch eine erneute Änderung fallen Auszubildende nicht mehr unter diese Grenze. Für Auszubildende gilt ab 1.8.2003 wieder die Geringverdienergrenze von 325,- Euro.

Keine Arbeitszeitbegrenzung
Ab dem 1. April 2003 gibt es für geringfügige Beschäftigungen nur noch die obengenannte Einkommensbegrenzung aber keinerlei Arbeitszeitbegrenzungen!

Der Gesetzgeber hat die Zuständigkeit für die Meldung der neuen "Minijobs" und die Beitragsabrechnungen der Bundesknappschaft übertragen, die hierfür die sogenannte "Minijobzentrale" (http://www.minijob-zentrale.de) eingerichtet hat. Dort sind ausführliche Informationen über die Regelungen der 400-Euro-Jobs zu erhalten.

Ausführliche Informationen enthält das Buch "Arbeitsverhältnis: Ist das noch normal?".

Karl Michael Scheriau
Arbeitsverhältnis: Ist das noch normal?
Mini-Jobs (geringfügige Beschäftigung bis 400 Euro)
Midi-Jobs (zwischen 400 und 800 Euro)
Kurzfristige Beschäftigung
Unständige Beschäftigung
Studentische Nebentätigkeit und Praktikum
Teilzeitarbeit und befristete Beschäftigung
Arbeit auf Abruf
Leiharbeit
Rechte der Arbeitnehmer und des Betriebsrats

4. aktualisierte und überarbeitete Auflage 2007
Berlin 2007, Format: 14,8 x 21 cm, kartoniert, 157 Seiten, 15 Euro
ISBN 978-3-937650-07-4

 

Hinweis:
Diese Website enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Bei bekannt werden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.

 

Berechnungsgrößen 2003

Berechnungsgrößen 2004

Berechnungsgrößen 2005

Berechnungsgrößen 2006

Berechnungsgrößen 2007

Berechnungsgrößen 2008

Berechnungsgrößen 2009

Berechnungsgrößen 2010

Berechnungsgrößen 2011

Berechnungsgrößen 2012

Kurzfristige Beschäftigung

Mini-Jobs
(400,- Euro-Jobs)

Midi-Jobs
(Gleitzone von 400,01 bis 799,99 Euro)

Geringverdienergrenze
( für Auszubildende)

Studentische Nebentätigkeit

Kündigungsschutzgesetz und Teilzeitarbeit

Gesetzliche Gründe für die Befristung von Arbeitsverträgen

Links
zu Regierung, Gewerkschaft, Hans-Böckler-Stiftung, WSI-Tarifarchiv

Beratung – Bildung – Verlag

Impressum