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Im Laufe des Jahres 2012 sollen die Einkommensgrenzen und
die Bedingungen zur Sozialversicherungsfreiheit für die geringfügige
Beschäftigung verändert werden.
Die folgenden Angaben stehen deshalb unter dem Vorbehalt
der anstehenden Änderungen.
Die Angaben entsprechen dem Stand vom 01.01.2012
Kurzinformation
Geringfügig Beschäftigte sind Arbeitnehmer!
Wer eine sogenannte geringfügige Beschäftigung (bis 400,00
Euro im Monat) ausübt, ist ein Arbeitnehmer mit allen Rechten und Pflichten!
Geringfügig Beschäftigte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können an
der Betriebsratswahl sowohl als Wähler wie auch als Kandidaten teilnehmen.
Einkommenshöchstgrenze für geringfügige Beschäftigung
einheitlich für alle Bundesländer
monatlich 400,00 €
Damit ist das durchschnittliche Monatseinkommen im Verlauf eines
Kalenderjahres gemeint. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder 13. Monatsgehalt
werden für die Berechnung des Durchschnittseinkommens mitgezählt. Durch eine
erneute Änderung fallen Auszubildende nicht mehr unter diese Grenze. Für
Auszubildende gilt ab 1.8.2003 wieder die Geringverdienergrenze von 325,-
Euro.
Keine Arbeitszeitbegrenzung
Ab dem 1. April 2003 gibt es für geringfügige Beschäftigungen nur noch die
obengenannte Einkommensbegrenzung aber keinerlei Arbeitszeitbegrenzungen!
Der Gesetzgeber hat die Zuständigkeit für
die Meldung der neuen "Minijobs" und die Beitragsabrechnungen der
Bundesknappschaft übertragen, die hierfür die sogenannte "Minijobzentrale"
(http://www.minijob-zentrale.de) eingerichtet hat. Dort sind ausführliche
Informationen über die Regelungen der 400-Euro-Jobs zu erhalten.
Ausführliche Informationen enthält das Buch
"Arbeitsverhältnis: Ist das noch normal?".
Karl Michael Scheriau
Arbeitsverhältnis: Ist das noch normal?
Mini-Jobs (geringfügige
Beschäftigung bis 400 Euro)
Midi-Jobs (zwischen 400 und 800 Euro)
Kurzfristige Beschäftigung
Unständige Beschäftigung
Studentische Nebentätigkeit und Praktikum
Teilzeitarbeit und befristete Beschäftigung
Arbeit auf Abruf
Leiharbeit
Rechte der Arbeitnehmer und des Betriebsrats
4. aktualisierte und
überarbeitete Auflage 2007
Berlin 2007, Format: 14,8 x 21
cm, kartoniert, 157 Seiten, 15 Euro
ISBN 978-3-937650-07-4
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2012
Kurzfristige
Beschäftigung
Mini-Jobs
(400,- Euro-Jobs)
Midi-Jobs
(Gleitzone von 400,01 bis 799,99 Euro)
Geringverdienergrenze
( für Auszubildende)
Studentische
Nebentätigkeit
Kündigungsschutzgesetz
und Teilzeitarbeit
Gesetzliche
Gründe für die Befristung von Arbeitsverträgen
Links
zu Regierung, Gewerkschaft, Hans-Böckler-Stiftung, WSI-Tarifarchiv
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