K.M.Scheriau – Veröffentlichungen

„Geringverdiener“

Letzte Aktualisierung  02.02.2012

Kurzinformation

Berufsausbildung und Geringverdiener

Auszubildende in der Berufsausbildung sind grundsätzlich versicherungspflichtig. Sie gelten grundsätzlich nicht als geringfügig entlohnt.

Auch Auszubildende, deren Ausbildungsvergütung nicht mehr als 400 Euro im Monat beträgt, sind deshalb in allen Zweigen der Sozialversicherung versicherungspflichtig. Solange die Ausbildungsvergütung über 325 Euro im Monat beträgt, werden sowohl Arbeitgeberbeiträge als auch Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung abgeführt.

Auch Praktikanten, die ein in der Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Vor- oder Nachpraktikum absolvieren, zählen zu den „in der betrieblichen Berufsausbildung“ Beschäftigten. Die speziellen Bedingungen für Praktikanten werden in dem entsprechenden Kapitel auf den Seiten 72 ff dargestellt.

Als „Geringverdiener“ (siehe § 20 Abs. 3 SGB IV) werden diejenigen Versicherten bezeichnet, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und ein Arbeitsentgelt erzielen, das auf den Monat bezogen 325 Euro nicht übersteigt. Als Geringverdiener werden ebenfalls Versicherte gerechnet, die ein freiwilliges Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres leisten. Für diese Versicherten muss der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge allein tragen.

Auszubildende sind Arbeitnehmer!

Auszubildende sind Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes! Auszubildende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können an der Betriebsratswahl sowohl als Wähler wie auch als Kandidaten teilnehmen.

Ausführliche Informationen enthält das Buch "Arbeitsverhältnis: Ist das noch normal?".

Karl Michael Scheriau
Arbeitsverhältnis: Ist das noch normal?
Mini-Jobs (geringfügige Beschäftigung bis 400 Euro)
Midi-Jobs (zwischen 400 und 800 Euro)
Kurzfristige Beschäftigung
Unständige Beschäftigung
Studentische Nebentätigkeit und Praktikum
Teilzeitarbeit und befristete Beschäftigung
Arbeit auf Abruf
Leiharbeit
Rechte der Arbeitnehmer und des Betriebsrats

4. aktualisierte und überarbeitete Auflage 2007
Berlin 2007, Format: 14,8 x 21 cm, kartoniert, 157 Seiten, 15 Euro
ISBN 978-3-937650-07-4

 

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Kurzfristige Beschäftigung

Mini-Jobs
(400,- Euro-Jobs)

Midi-Jobs
(Gleitzone von 400,01 bis 799,99 Euro)

Geringverdienergrenze
(für Auszubildende)

Studentische Nebentätigkeit

Kündigungsschutzgesetz und Teilzeitarbeit

Gesetzliche Gründe für die Befristung von Arbeitsverträgen

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